Gutachtenerstellungen und Trans*rechte

2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), oder kurz „Selbstbestimmungsgesetz“, in Kraft. Seitdem dürfen Standesämter und Behörden keinerlei Gutachten für die Vornamens- und Personenstandänderung mehr verlangen, und ich stelle daher keine Gutachten mehr aus.

Das SBGG löste das obsolete, diskriminierende und zuvor seit 1981 bestehende „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab.
Zurecht wurde das TSG von Menschenrechtler*innen, Betroffenen und ihren Verbänden wegen seiner Bevormundung kritisiert, und in Teilen war es bereits vom Verfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof als nicht menschenrechtskonform außer Kraft gesetzt worden.

Mit dem Erlassen des SBGG kam die Bundesregierung endlich einer seit 2015 bestehende Aufforderung des Europarates nach,
die Verfahren zur Namens- und Personenstandsänderung zu vereinfachen und u.a. von Nachweisen geistiger Gesundheit ab zu sehen. Bereits davor oder daraufhin haben sukzessive Länder, wie Dänemark, Irland, Malta, Norwegen, Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz, Finnland und Schweden ein Antragsverfahren ohne Begutachtung installiert.

Ein einfaches Antragsverfahren zur Anpassung eines unpassenden, meist bei der Geburt vorgenommenen Geschlechtseintrags und einer Vornamensänderung trägt auch der Tatsache Rechnung, dass trans* oder nichtbinär zu sein endlich aus dem Katalog psychischer Krankheiten (ICD, Version 11) durch die einschlägigen Fachgesellschaften entfernt worden ist.

Somit entfällt in Deutschland die Notwendigkeit, für eine Geschlechtseintragsänderung psychologische Gutachten beibringen zu müssen.

Krankenkassen fordern weiterhin eine psychologische Indikationserstellung für die Beantragung medizinischer geschlechtsangleichender Maßnahmen, für die ich an niedergelassene Psychotherapeut*innen verweise.
Ich selbst habe keine Möglichkeit, Stunden und Gutachtenerstellungen mit der Krankenversicherung abzurechnen, und ich bin der Ansicht, dass die Kassen auch die Kosten für Gutachten übernehmen müssen, wenn sie darauf als Voraussetzung für notwendige medizinische Maßnahmen bestehen.
Trans*beratungsstellen halten Listen mit approbierten Psychotherapeut*innen vor, die in dieser Hinsicht behilflich sein können.

Im Zuge reaktionärer, rechtspopulistischer politischer Bewegungen werden unter anderem LGBTIQ+ Rechte angegriffen und insbesondere Trans*menschen als Sündenböcke markiert. Informieren Sie sich, um gegen Falschmeldungen und Hetzkampagnen gewappnet zu sein, z.B. auf
Bundesverband Trans* oder Verband queere Vielfalt.
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